Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen von teamurlaub.com GR GmbH

Reisebedingungen/Pauschalreisen

1. Anmeldung und Buchung einer Reise

Mit der Übersendung der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg per E-Mail erfolgen. Die Buchung erfolgt durch den Ansprechpartner der Buchung - auch für alle weiteren in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Ansprechpartner wie für seine eigenen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch teamurlaub.com GR GmbH zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Über die Annahme wird der Kunde unverzüglich durch die Übersendung der Auftragsbestätigung/Rechnung informiert. Diese gilt auch als Bestätigung i.S.v. § 651 d Abs. 3 S. 2 BGB.

Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von teamurlaub.com GR GmbH vor, das für eine Dauer von 10 Tagen bindend ist. Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Kunde innerhalb von 10 Tagen sein Einverständnis erklärt. Als Einverständnis gilt es auch, wenn der Kunde trotz der geänderten Bedingungen den Reisepreis zahlt und die Reise antritt. Sollte der Kunde sich auf das geänderte Angebot nicht melden, kommt ein Vertrag nicht zustande. Reisebüros treten nur als Vermittler auf, die Abwicklung wird von teamurlaub.com GR GmbH übernommen.

2. Leistungen

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen und des Reisepreises bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben der Leistungsbeschreibungen der Reise und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung/Rechnung. Ferner werden die in Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3, 5 bis 7 EGBGB enthaltenen Angaben Vertragsinhalt. Weitere Absprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von teamurlaub.com GR GmbH.

Teamurlaub.com GR GmbH wird den Reisenden über die Beistandspflichten nach § 651 q BGB informieren und diesen nachkommen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen (z.B. bei Problemen der Rückbeförderung wegen außergewöhnlicher Umstände oder sonstiger Schwierigkeiten). Sollte der Reisende diese Umstände schuldhaft selbst herbeigeführt haben, kann teamurlaub.com GR GmbH Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind.

Wenn der Kunde einzelne, von ihm bezahlte Leistungen aus ihm zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, kann teamurlaub.com GR GmbH dem Kunden nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift gegenüber teamurlaub.com GR GmbH erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt. Dem Kunden zurechenbare Gründe sind insbesondere Krankheit, Zahlungsunfähigkeit, Verlust des Arbeitsplatzes oder ein Vereinswechsel.

Orts- und Hotel- und Freizeitprospekte haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter und sind ohne Einfluss auf den Inhalt des mit teamurlaub.com GR GmbH geschlossenen Reisevertrages, es sei denn, teamurlaub.com GR GmbH verweist in seinen Dokumenten ausdrücklich darauf.

3. Zahlungen und Reisedokumente

Mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung/Rechnung sowie des Reisepreissicherungsscheins, welcher die geleisteten Zahlungen der Kunden laut § 651r Abs. 4 BGB gegen eine Insolvenz von teamurlaub.com GR GmbH versichert, ist die auf der Auftragsbestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 20% auf den Reisepreis sowie die Zahlung der eventuell abgeschlossenen Versicherung, innerhalb von 10 Tagen, fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig.

Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Kunde keinen Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und Erbringung der Reiseleistungen seitens teamurlaub.com GR GmbH. Reiseunterlagen werden von teamurlaub.com GR GmbH erst bei vollständiger Bezahlung des Reisepreises an den Kunden gesendet. Umbuchungs- sowie Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. Maßgeblich für die Berechnung sind die von teamurlaub.com GR GmbH zuletzt bekannt gegebenen Preise.

Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten und eine Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist erfolglos verstrichen, berechtigt es teamurlaub.com GR GmbH zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren (siehe Abschnitt 5).

4. Leistungsänderungen und Vertragsübergang

a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von teamurlaub.com GR GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. teamurlaub.com GR GmbH ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über wesentliche Leistungsänderungen oder Abweichungen zu informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn teamurlaub.com GR GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Änderung der Reiseleistung teamurlaub.com GR GmbH gegenüber geltend zu machen.

b) Bis sieben Tage vor dem Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Teamurlaub.com GR GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen des Reiselandes entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde teamurlaub.com GR GmbH gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Erstattung von Mehrkosten kann jedoch nur verlangt werden, wenn und soweit diese angemessen und dem Veranstalter tatsächlich entstanden sind. Teamurlaub.com GR GmbH wird dem Reisenden einen Nachweis darüber erteilen in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Erklärt der Reisende den Eintritt des Dritten später als sieben Tage vor Reiseantritt, wird teamurlaub.com GR GmbH prüfen, ob ein Eintritt des Dritten möglich ist und dem Reisenden unverzüglich mitteilen, ob ein Vertragsübergang erfolgen kann.

5. Rücktritt durch teamurlaub.com GR GmbH

teamurlaub.com GR GmbH kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, ohne Einhaltung einer Frist, wenn

a.) der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt teamurlaub.com GR GmbH, so behält teamurlaub.com GR GmbH den Anspruch auf den Reisepreis; muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

b.) bis zwei Wochen vor Reisebeginn, sofern eine mit der Reiseausschreibung und Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Teilnehmer sind unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und erhalten die geleistete Anzahlung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen zurück.

6. Rücktritt durch Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei teamurlaub.com GR GmbH. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder per E-Mail zu erklären. Als Rücktritt wird auch der Nichtantritt der Reise durch den Kunden angesehen.

Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Veranstalters und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Diese wird durch nachfolgende Pauschalsätze (gemäß § 651 h Abs. 2 BGB) beziffert und geltend gemacht. Sollte die Rückerstattung, die teamurlaub.com GR GmbH von Leistungsträgern aufgrund des Rücktritts erhält, höher sein, als die Summe, die vom Kunden nach den nachfolgenden Pauschalsätzen zu tragen ist, wird teamurlaub.com GR GmbH den höheren Betrag an den Kunden auszahlen.

Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von teamurlaub.com GR GmbH in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.

In der Regel werden die Rücktrittspauschalen, die teamurlaub.com GR GmbH bei Kundenrücktritt je angemeldeten Teilnehmer fordern muss, jeweils pro Person berechnet. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt pauschalisiert:

  • 25% Stornierungsgebühren vom Reisepreis bei Rücktritt bis zum 31. Tag vor Reiseantritt
  • 40% Stornierungsgebühren vom Reisepreis bei Rücktritt bis zum 21. Tag vor Reiseantritt
  • 50% Stornierungsgebühren vom Reisepreis bei Rücktritt bis zum 14. Tag vor Reiseantritt
  • 60% Stornierungsgebühren vom Reisepreis bei Rücktritt bis zum 7. Tag vor Reiseantritt
  • 80% Stornierungsgebühren vom Reisepreis bei Rücktritt bis zum 2. Tag vor Reiseantritt
  • 95% Stornierungsgebühren vom Reisepreis bei Rücktritt einen Tag vor Reiseantritt
  • 100% Stornierungsgebühren vom Reisepreis bei Rücktritt am Anreisetag.

Diese Stornierungsgebühren gelten nicht nur für die Kündigung der gesamten Reisegruppe, sondern auch für einzelne Teilnehmer, auch wenn der Rest der Gruppe die Reise gemäß der vertraglichen Regelung antritt.

Tritt der Kunde die Reise nicht an, so gilt dies als am Anreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag und wird mit 100% Stornierungsgebühren des Gesamtreisepreises geführt. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird daher empfohlen.

Bei Flugreisen können die Umbuchungs- und Stornierungsgebühren je nach Fluggesellschaft und Unterkunft stark variieren. Die jeweils geltenden Bedingungen erhalten Sie mit Zugang des Anmeldeformulars.

7. Umbuchungen

Eventuell teamurlaub.com GR GmbH entstehende Mehrkosten aufgrund von Umbuchungen oder Bemühungen, den Kunden an deren Reiseziel zu bringen oder weiterzubefördern, gehen zu Lasten des Kunden, wenn dieser nicht oder verspätet zur Abfahrt / zum Abflug erscheint.

8. Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche in Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Der Veranstalter darf sich gegenüber dem Kunden auf Haftungsbeschränkrungen berufen, die sich aus Internationalen Abkommen (z.B. Montrealer Übereinkommen) oder aus solchen Vorschriften ergeben, die ihrerseits auf Internationale Abkommen zurückgehen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Der Reiseveranstalter haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

9. Obliegenheiten des Kunden

Mängelanzeige

Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Kunde innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. teamurlaub.com GR GmbH ist berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Der Reisende ist aber verpflichtet, teamurlaub.com GR GmbH einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist dazu verpflichtet, dem genannten Ansprechpartner vor Ort unverzüglich über seine Mängelanzeige in Kenntnis zu setzen. Ist der der genannte Ansprechpartner nicht erreichbar oder auffindbar, muss sich der Kunde sofort an teamurlaub.com GR GmbH wenden. Die Ansprechpartner vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen, sind aber ausdrücklich beauftragt, für die Abhilfe eventueller Mängel Sorge zu tragen sowie, falls möglich, schnellstmöglich zu beheben.

Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels, der in § 651i BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB oder aus wichtigem, der teamurlaub.com GR GmbH erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er teamurlaub.com GR GmbH zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von teamurlaub.com GR GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, von teamurlaub.com GR GmbH erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten.

Gepäckverlust und Gepäckverspätung

Sofern dem Kunden sein Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, muss der Kunde unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, erstatten. teamurlaub.com GR GmbH haftet nicht für aufgegebenes Gepäck.

10. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche des Reisenden nach den § 651 i Abs.  3 BGB n.F. verjähren in zwei Jahren, beginnend mit dem Tag, an die Reise vertragsgemäß enden sollte. Schweben zwischen teamurlaub.com GR GmbH und dem Kunden Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder teamurlaub.com GR GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.  Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

11. Informationspflicht zu den ausführenden Transportunternehmen

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet teamurlaub.com GR GmbH den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist teamurlaub.com GR GmbH verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald teamurlaub.com GR GmbH weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird die Information an den Kunden weitergetragen. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss teamurlaub.com GR GmbH den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

teamurlaub.com GR GmbH bietet (als Vermittler) Transportleistungen für den Personenverkehr durch konzessionierte Unternehmen an. Bitte beachten Sie, dass bei Bussen das Gepäck pro Teilnehmer auf ein Gepäckstück sowie ein kleineres Bordgepäck begrenzt ist. Das zulässige Gepäckgewicht hängt von den einzelnen Transportunternehmen ab und kann variieren. Im Falle einer Buchung, wird teamurlaub.com GR GmbH den Kunden über die jeweiligen Gepäckbestimmungen informieren. Im Fahrgastraum sämtlicher Transportunternehmen gilt Rauch- und Alkoholverbot.Zudem sind die gesetzlichen Lenk- und Schichtzeiten bei Busfahrten gerade bei den An- und Abreisetagen zu beachten. Verkehrs- und witterungsbedingte Verzögerungen sind nicht vorhersehbar.

Auf Änderungen/Stornierungen der Flugtage und -zeiten von Seiten der Charter-Fluggesellschaften hat teamurlaub.com GR GmbH (als Vermittler) keinen Einfluss. Flugplanänderungen sind vorbehalten, alle Flugzeiten sind ohne Gewähr! Reiseleistungen werden nach § 25 UStG besteuert; grenzüberschreitende Personenbeförderungen nach § 26 Abs. 3 UStG. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten, sowie einer Reisegepäckversicherung.

12. Einreise-, Pass- und Visavorschriften

Teamurlaub.com GR GmbH steht dafür ein, dass der Kunde über Bestimmungen von Pass- und Visumserfordernissen des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet wird. Teamurlaub.com GR GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende teamurlaub.com GR GmbH mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von teamurlaub.com GR GmbH zu vertreten ist.

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens teamurlaub.com GR GmbH bedingt sind.

Es wird empfohlen, sich bei konkreten Fragen direkt an die jeweiligen Konsulate bzw. Botschaften zu wenden.

13. Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt nach den europäischen und deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere nach der EU-DSGVO und dem BDSG.  Es gilt unsere Datenschutzerklärung, die unter https://www.teamurlaub.com/datenschutz einsehbar ist.

Sofern der Vertragspartner von teamurlaub.com GR GmbH Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen darstellt, ist das sachliche zuständige Gericht in Köln zuständig. Für Klagen von teamurlaub.com GR GmbH gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner von teamurlaub.com GR GmbH, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von teamurlaub.com GR GmbH vereinbart.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und teamurlaub.com GR GmbH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

14. Sonstiges

Die Kunden sind dafür verantwortlich, die notwendigen Informationen, die für die Organisation der Reise erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen (z.B. Informationen zu Allergien, Essgewohnheiten, Behinderungen, Teilnehmerlisten etc.).

Fällt vor Ort Kurtaxe an, ist diese, falls im Vorfeld nicht anders vereinbart, direkt vor Ort zu bezahlen.
Soweit lediglich einzelne Fremdleistungen vermittelt werden, z.B. Eintrittskarten, einzelne Hotelübernachtungen, Transportleistungen etc., so haftet teamurlaub.com GR GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die Leistungserbringung selbst. Bei reinen Vermittlungsleistungen ist der auf der Bestätigung ausgeschriebene Gesamtpreis sofort und inklusive Bearbeitungsgebühr fällig.

Der Kunde akzeptiert die jeweils vor Ort geltenden Regeln und Pflichten zur Nutzung der Sportplätze sowie der gesamten Trainingsanlagen. Sie sind ebenso wie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil jedes Vertragsabschlusses. Sofern nicht gesondert ausgewiesen. Hierzu zählt auch, dass Sportanlagen witterungsbedingt, auch kurzfristig gesperrt und/oder für unbespielbar erklärt werden können.