Häufige Fragen

Wie kann ich ein Angebot einholen?

Zur Einholung von Angeboten gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Zum einen könnt Ihr die konkreten Ziele direkt durch Klick auf den Button "Angebote einholen" anfragen. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit sich einen Merkzettel zu erstellen und alle hier gemerkten Ziele gesammelt anzufragen. Wenn Ihr kein passendes Ziel gefunden habt, könnt Ihr unser klassisches Anfrageformular nutzen und wir suchen nach den passenden Zielen für Eure Mannschaft. Selbstverständlich könnt Ihr uns Eure Anfragen auch telefonisch und über unseren Live Chat zukommen lassen. Die Angebote bekommt Ihr dann schnellstmöglich per E-Mail zugesendet.

Wie kann ich ein Angebot buchen?

Für eine verbindliche Buchung benötigen wir die Buchungsanfrage, welche sich unterhalb auf dem Angebot befindet, unterschrieben und vervollständigt zurück. Diese könnt Ihr uns per E-Mail, Fax, WhatsApp oder per Post zurücksenden.

Was ist ein Reisepreissicherungsschein?

Der Reisepreissicherungsschein schützt Euch im Falle einer Insolvenz von teamurlaub.com. Er sorgt dafür, dass Ihr Euer vorausbezahlten Reisepreis des Trainingslagers/Sportreise zurückerstattet bekommt, beziehungsweise wenn Ihr schon vor Ort seid, bis zum geplanten Ende der Reise Eure gebuchten Leistungen erhaltet. Der Gesetzgeber verpflichtet alle Reiseveranstalter, welche Pauschalreisen anbieten, eine Insolvenzversicherung zugunsten der vorausbezahlten Kundengelder abzuschließen.

Erhalte ich eine Buchungsbestätigung?

Nach Eingang des unterschriebenen Buchungsformulars klären wir noch einmal final die Verfügbarkeiten der Unterkunft, Sportstätte und weiteren gebuchten Leistungen ab. Sobald wir die Rückbestätigung unserer Partner erhalten haben, erhaltet Ihr die Buchungsbestätigung per E-Mail, inklusive Reisepreissicherungsschein.

Wie lauten die Zahlungsmodalitäten?

Die Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises ist bis 10 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung an uns zu zahlen. Die Restzahlung in Höhe von 80% des Gesamtpreises ist bis 4 Wochen vor Anreise ins Trainingslager an uns zu zahlen. Ist die Reise sehr kurzfristig gebucht worden, sodass keine 4 Wochen mehr bis zur Anreise liegen wird automatisch sofort die Gesamtsumme fällig. Die genauen Zahlungsdaten befinden sich auf der Buchungsbestätigung.

Erhalte ich Reiseunterlagen?

Selbstverständlich. Etwa eine Woche vor Anreise erhaltet Ihr per E-Mail die Reiseunterlagen für Euer Trainingslager oder Eure Sportreise. Hier findet Ihr zusammengefasst alle wichtigen Informationen wie Adressen, Ansprechpartner sowie die gebuchte Leistungsübersicht.

Was ist, wenn es kurzfristige Änderungen gibt?

Änderungen und Wünsche könnt Ihr selbstverständlich jederzeit an uns senden, wir werden immer versuchen, diese bestmöglich und umgehend umzusetzen. Sollte es sich um sehr kurzfristige Teilnehmeränderungen handeln, greift unsere „20 - 2 Garantie“, diese bedeutet, dass bei einer Buchung ab 20 Personen, bis 14 Tage vor Anreise, 2 Teilnehmer kostenfrei storniert werden können. 
Weitere Teilnehmer oder kurzfristigere Absagen werden nach den Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen von teamurlaub.com behandelt.

An wen wende ich mich bei unerwarteten Fragen während der Reise?

Grundsätzlich klären wir Euch im Vorfeld so gründlich auf, dass Ihr nicht mehr mit ungeklärten Fragen losfahren müsst. Falls doch noch etwas unklar ist, befinden sich in den Reiseunterlagen sämtliche Rufnummern, Namen sowie Adressen der Ansprechpartner vor Ort. Bei ausländischen Zielen haben wir zusätzlich noch eine Partneragentur vor Ort, welche sich gerne um auftretende Fragen kümmert. Selbstverständlich steht auch teamurlaub.com rund um die Uhr für Eure Fragen zur Verfügung.

Muss ich bei verbindlicher Buchungsanfrage schon die finale Teilnehmerzahl wissen?

Für die Erstellung der Angebote benötigen wir lediglich eine ungefähre Teilnehmerzahl um eine Kalkulation erstellen zu können. Bevor es zur Buchung kommt, können wir das Angebot und somit auch die Teilnehmerzahl gerne noch anpassen. Um Stornierungskosten zu vermeiden, empfehlen wir bei verbindlicher Buchungsanfrage lediglich die Teilnehmer anzumelden, welche sich final für ein Trainingslager ausgesprochen haben. Nachmeldungen sind, so lange die Unterkunft verfügbare Betten hat, überhaupt kein Problem.

Muss das Trainingsmaterial selbst mitgebracht werden?

Wir empfehlen grundsätzlich sämtliches Trainingsmaterial selbst mitzubringen. Einige unserer Ziele verfügen über Trainingsequipment vor Ort, allerdings können wir nicht garantieren, dass Euch dieses für das gesamte Trainingslager ausnahmslos zur Verfügung steht. Bei den meisten Zielen wird Euch ein Raum zur Aufbewahrung des selbstmitgebrachten Equipments zur Verfügung stehen.

Wie weit im Voraus sollte man ein Trainingslager buchen?

In der Regel finden wir auch noch bis kurz vor Abfahrt ein passendes Ziel für Eure Gruppe. Wenn Ihr jedoch nur zu einem bestimmten Termin oder in ein ganz bestimmtest Ziel fahren wollt, dann solltet Ihr Euch so früh wie möglich bemühen, die passenden Angebote einzuholen.

Benötige ich einen Voucher für meine Reise?

Bei Trainingslager und Sportreisen ins nicht deutschsprachige Ausland erhaltet Ihr zusätzlich zu den Reiseunterlagen noch einen Voucher von uns. Druckt diesen bitte aus und zeigt diesen beim Check-In in der Unterkunft vor. Bei allen anderen Zielen seit Ihr mit Euren Mannschaftsnamen angemeldet und benötigt keinen zusätzlichen Voucher.

Wie kann ich eine Reiserücktrittversicherung abschließen?

Fast alle gängigen Versicherungsgesellschaften bieten Reiserücktrittversicherungen an. Der Preis bemisst sich je nach Leistungsumfang. Aus unserer Erfahrung bekommt man einige Reiserücktrittversicherungen bereits ab 10,00 bis 20,00 € pro Person.

Wie sind die An- und Abreisezeiten der Unterkünfte?

Die genauen Check-In und Check-Out Zeiten hängen von den jeweiligen Unterkünften ab. Bei Anreise stehen die Zimmer in der Regel ab dem frühen Nachmittag zur Verfügung. Am Abreisetag müssen die Zimmer in den meisten Fällen zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr geräumt sein. Je nach Unterkunft können die Zeiten variieren.

Darf die Umsatztsteuer ausgewiesen werden?

Da wir als Reiseveranstalter der Differenzbesteuerung unterliegen, dürfen wir gemäß §25 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer ausweisen.

Was muss ich bezüglich des Coronavirus (COVID-19) beachten?

Aufgrund der aktuellen, außergewöhnlichen Situation empfehlen wir Euch vor der Buchung und Anreise über etwaige Reiseeinschränkungen in dem gewünschten Zielort zu informieren. Selbstverständlich halten auch wir Euch über fortlaufende Änderungen und Reaktionen der Regierung regelmäßig auf dem Laufenden.

Wenn in Euren gebuchten Zielgebieten coronabedingt eine Anreise nicht möglich ist, versuchen wir umgehend eine geeignete Umbuchungsoption in eine andere Destination oder auf einen neuen Reisetermin für Euch zu organisieren - sodass keine finanziellen Verluste entstehen.
Sollte das gebuchte Hotel oder die gebuchte Zielregion unter Quarantäne gestellt werden und die Regierung hierfür eine Anreise untersagt, könnt Ihr selbstverständlich kostenfrei von der gebuchten Reise zurücktreten. Ebenso verhält es sich, wenn erneut ein Reiseverbot zu touristischen Zwecken verhängt wird - auch hier könnt Ihr kostenfrei von der Reise zurücktreten und erhaltet euer Geld zurück!

Bitte erkundigt euch vor Anreise selbstständig über die im Reisezeitraum und Bundesland geltenden Corona-Bestimmungen, inklusive der aktuellen Regeln für den Breitensport (z.B. Kontaktsport). Es gelten die tagesaktuellen Coronabekämpfungsmaßnahmen der jeweiligen Bundesländer / Regionen.


In den meisten Hotels und Sportstätten dürfen Reisende ausschließlich mit negativen Corona-Testergebnissen einchecken, welcher nicht älter als 24h sein darf. Davon ausgenommen sind Genesene und vollständig Geimpfte, die den jeweiligen Nachweis vorlegen können. Teilweise gilt aber auch die 3G, 3G plus, 2G oder 2G plus Regel, hier müssen auch Geimpfte und Genesene zusätzlich einen Test vorlegen.
Bitte beachtet, dass es aufgrund der aktuellen Situation vorkommen kann, dass einige Bereiche des Hotels sowie der Sportstätte nur eingeschränkt genutzt werden können. Die Ziele handeln hier immer nach den aktuellen Beschlüssen der Landesregierungen.